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   OVG Bremen, 11.04.1997 - 1 B 129/96   

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https://dejure.org/1997,6825
OVG Bremen, 11.04.1997 - 1 B 129/96 (https://dejure.org/1997,6825)
OVG Bremen, Entscheidung vom 11.04.1997 - 1 B 129/96 (https://dejure.org/1997,6825)
OVG Bremen, Entscheidung vom 11. April 1997 - 1 B 129/96 (https://dejure.org/1997,6825)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abfallrecht: Entbehrlichkeit der Sondernutzungserlaubnis bei Einrichtung kommunaler Wertstoffsammelplätzen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kommunale Wertstoffsammelplätze; Öffentlicher Straßenraum; Sondernutzungserlaubnis; Kommunaler Entsorgungsträger

Papierfundstellen

  • NVwZ 1997, 1022
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Bremen, 14.03.1996 - 1 B 102/96

    Straßen- und Wegerecht: Nutzung öffentlicher Wertstoffsammelstellen durch

    Auszug aus OVG Bremen, 11.04.1997 - 1 B 129/96
    Die Durchführung von Sammlungen, die nicht mit dem Aufstellen von Sammelbehältern auf öffentlichem Straßengrund verbunden sind, ist ihm dagegen unbenommen (OVG Bremen, B. v. 14.03.1996, GewArch 1996, 376 ).
  • VG Braunschweig, 10.02.2009 - 6 A 240/07

    Erlaubnis für Altkleidercontainer: Konzept der Wartung und Entsorgung aus einer

    Dass diese Plätze dem allgemeinen Interesse an der Verwertung von Abfällen dienen, reicht für eine abweichende straßenrechtliche Beurteilung nicht aus (im Ergebnis ebenso Nds. OVG, B. v. 11.06.1998 - 12 L 1777/98 -, www.dbovg.niedersachsen.de - im Folgenden: dbovg - = NVwZ-RR 1998, 728 ff.; BayVGH, U. v. 19.07.1996 - 8 B 95.730 -, juris Rn. 11; Sauthoff, Straße und Anlieger, Rn. 558; a. A. für die Aufstellung durch kommunale Entsorgungsträger bzw. deren Erfüllungsgehilfen OVG Bremen, B. v. 14.03.1996 - 1 B 102/96 -, juris Rn. 16 = NVwZ-RR 1997, 385 ff.; s. a. B. v. 11.04.1997 - 1 B 129/96 -, NVwZ 1997, 1022).
  • VG Gelsenkirchen, 12.03.2013 - 14 K 889/12

    Wartung und Entsorgung aus einer Hand bei Abfallcontainern als Kriterium bei

    Soweit demgegenüber vom OVG Bremen nach Maßgabe des bremischen Straßengesetzes für eine von der öffentlichen Hand auf kommunalen Wertstoffsammelplätzen durchgeführte Wertstoffsammlung im Hinblick auf einen "anerkannten abfallpolitischen Zweck" ein "zulassungsfreier Allgemeingebrauch" bzw. der "Charakter einer öffentlichen Einrichtung" angenommen worden ist, vgl. Beschlüsse vom 14. März 1996 - 1 B 102/95 -, GewArch 1996, 376, juris und vom 11. April 1997 - 1 B 129/96 -, juris, bedarf keiner Entscheidung, ob dem für das nordrhein-westfälische Straßenrecht im Ansatz zu folgen wäre, vornehmlich ein "abfallpolitisches Allgemeininteresse" eine öffentliche Aufgabe beinhaltet, die eine unumgängliche Benutzung öffentlichen Straßengrundes erfordert.

    vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 6. Februar 2001 a.a.O, juris, Rn. 26 ; vgl. in diesem Zusammenhang auch OVG Bremen, Beschluss vom 11. April 1997 - 1 B 129/96 -, a.a.O.; wohl a.A., VG Gießen, Urteil vom 14. Dezember 2000- 10 E 31/00 - a.a.O, juris, Rn. 35 u. 47.

  • OVG Bremen, 02.02.2009 - 1 D 599/08

    Planfeststellungsbeschluss; Örtliche Zuständigkeit; Ortsgebundenes Recht;

    Durch die Vorschrift sollen Rechte erfasst werden, die zu einem bestimmten Territorium in besonderer Beziehung stehen (BVerwG, Beschl. v. 10.12.1996 - 7 AV 11-18/96 - NVwZ 1997, 1022 m.w.Nwn.).
  • OVG Niedersachsen, 11.06.1998 - 12 L 1777/98

    Sondernutzungsgebührenpflicht; Duales System; Abfallcontainer; Öffentlicher

    Allerdings hat das Oberverwaltungsgericht Bremen (Beschl. v. 11. April 1997 - 1 B 129/96 -, NVwZ 1997, 1022) dahin erkannt, daß die Einrichtung kommunaler Wertstoffsammelplätze im öffentlichen Straßenraum keiner Sondernutzungserlaubnis bedürfe und dies auch dann gelte, wenn private Unternehmen als Erfüllungsgehilfen an der Wertstoffsammlung beteiligt sind.
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